Interesse an einer Mitgliedschaft im
Team Holzrahmenhaus e.V.


Nach längerer Vorbereitung hat sich im September 97 ein neuer Zusammenschluß in drei Bundesländern gegründet. Wir sind eine Gruppe von Zimmereibetrieben und Partnern , die auf regionaler Ebene zusammenarbeiten. Schwerpunkt soll die Arbeit in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, Saarland und nördlich sein.
Betriebe und Partner mit Erfahrung auf dem Feld des modernen Holzbaus können dem Verein "Team Holzrahmenhaus e.V." beitreten.
Seit Mitte 2001 sind wir nun der Verein Team Holzrahmenhaus e.V.

Üblicherweise tritt nun der Chef oder Meister einer Firma unserem Verein persönlich bei und die Firma ist damit im Team. Der personenbezogene Beitritt ist steuerlich günstiger (problemloser) für die Berufsgruppe der Architekten und Ingenieure.
Das Büro kann trotzdem mit voller Bezeichnung in Werbung und Internet auftreten.

Mitgliedsstruktur:
Zimmereien, Schreinereien, weitere Handwerksbetriebe
ökologisch eingestellte Firmen (z.B. Lehmbau)
ökologischer Baustoffhandel
Architekten und Ingenieure

Ziele unserer Gruppe:

- Bausystementwicklung
- Bündelung des Materialeinkaufs (Großhandelspreise)
- Zusammenarbeit mit ökol. Baustoffhandel
- Direkteinkauf (z.B. im Ausland)
- Förderung der Forschung im Holzbau (im Maßstab der Größe des Kreises)
- Gemeinschaftliche Angebote und Abwicklung von großen Aufträgen
- Gewährung von Zuschüssen für Fortbildung der Mitglieder
- Hilfestellung bei Finanzierungsproblemen
- Hilfestellung bei rechtlichen Problemen
- Messebeteiligung des Kreises
- Schulung und Fortbildung der Mitglieder (Veranstaltung von Seminaren)
- Werbemaßnahmen:
1. Gemeinsame Werbebroschüre
2. Anzeigenschaltung
3. Veranstaltungen für Bauherren
4. Werbeaktionen, Öffentlichkeitsarbeit
5. Beitritt zu Verbänden des Holzbaus
und weitere Aktivitäten

Natürlich sollen diese Ziele schrittweise erreicht werden. Bisher ruhen die Aufgaben auf den Schultern der beteiligten Meister und die
Ehrenamtlichkeit soll weiter stark im Vordergrund bleiben. Da die Gruppe sich vornehmlich aus kleinen bis mittleren Firmen zusammensetzt, erheben wir nur geringe Jahresbeiträge. Beitrittsgebühren sind nicht geplant. Aus den Beiträgen wurde beispielsweise das Blower Door - Testgerät angeschafft, das allen Mitgliedern zur Verfügung steht. Wir veranstalten Seminare zu diesem Thema.

Als Verein haben wir nun einige Dinge umstrukturiert. Die Werbung wird intensiviert unsd die Messeauftritte werden in der Form verkleinert aber in der Anzahl vergrößert. Die Zentrale führt ab 2002 stärker Direktwerbung durch Mailingaktionen durch.

Wenn Sie Interesse haben, laden wir Sie gern unverbindlich zu einem Treffen ein. Sprechen Sie einfach mit der Zentrale oder einem unserer Mitglieder.

Die Mitglieder des Team Holzrahmenhaus e.V.


Team Holzrahmenhaus

Satzung des Vereins

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Team Holzrahmenhaus" mit dem Zusatz "e.V." (nach Eintragung im Vereinsregister) und hat seinen Sitz in Aachen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12.2001.


§ 2 Zweck

Der Verein ist ein Zusammenschluß von Personen und/oder juristischen Personen und/oder Personenvereinigungen der Handwerkerksberufe und Bauschaffenden des Holzbaus aller Bundesländer. Er hat sich die Förderung des Holzrahmenbaus in Deutschland zur Aufgabe gemacht. Gemeinsame Aktivitäten im Bereich Marketing, Schulung und Fortbildung werden durchgeführt.

Aufgaben des Vereins sind:

  • Bausystementwicklung

  • Förderung der Forschung im Holzbau

  • Erarbeitung gemeinsamer Qualitätskriterien

  • Organisation und Seminarveranstaltung für Bauinteressenten

  • Schulung und Fortbildung der Mitglieder durch Veranstaltung von Seminaren

  • Veranstaltung von Gesprächskreisen zur Thematik Holzbau

  • Messebeteiligungen

  • Gemeinsame Werbemaßnahmen

  • Beteiligung an Organisationen oder Vereinen mit ähnlicher Zielsetzung


  • § 3 Mitgliedschaft, Aufnahme

    Mitglied kann jede volljährige natürliche Person und auch sonstige Personenvereinigungen sowie juristische Personen.
    Einzelheiten zur Aufnahme und zum Status werden durch Beschluß der Mitgliederversammlung geregelt.


    § 4 Mitgliedschaft, Verlust

    Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluß. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Über den Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.

    § 5 Beiträge / Haushalt

    Über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge beschließt die Jahresversammlung der Mitglieder. Die Beiträge werden nach einer Staffel festgesetzt.

    Ein Ausschluß oder Austritt hat den Verlust des eingezahlten Jahresbeitrags zur Folge. Eine Erstattung für die Restzeit des Jahres ist nicht möglich.

    Aus Beiträgen und evtl. Einnahmen wird vom Vorstand ein Haushalt für jedes Kalenderjahr aufgestellt. Jährlich ist eine Abstimmung der Mitgliederversammlung über den Abschluß des Haushaltes vom Vorjahr durchzuführen.

    §6 Organe

    Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Auf Beschluß der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen geschaffen werden.

    §7 Vorstand

    Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinen bis zu drei Stellvertretern, den stellvertretenden Vorsitzenden. Einer der Stellvertreter soll die Funktion des Kassenwartes haben, die Schriftführung wechselt reihum. Es sind mindestens der Vorsitzende und zwei seiner Stellvertreter zu wählen.
    Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsbefugt.

    Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.

    §8 Mitgliederversammlung / Abstimmungen

    Die in den ersten sechs Monaten jeden Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederver-sammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen.

    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.

    Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich mittels Brief oder Fax unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.

    Abstimmungsberechtigt in Versammlungen sind normalerweise nur Vollmitglieder (Beitragszahler). Ehrenmitgliedern kann vom Vorstand ein Stimmrecht eingeräumt werden. Abstimmungen sind nur möglich, wenn der Vorsitzende oder ein Stellvertreter zugegen sind. Stimmt der Vorsitzende zu, kann sich im Ausnahmefall ein Mitglied durch eine andere Person (z. B. ein Ehrenmitglied) bei der Abstimmung vertreten lassen. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden oder, wenn er nicht anwesend ist, seines Stellvertreters doppelt. Bei Abstimmungen zur Satzung und deren Änderung, sowie beim Ausschluß von Mitgliedern ist eine Stimmehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder notwendig. Zur Aufnahme von neuen Mitgliedern ist einfache Mehrheit notwendig.

    §9 Niederschrift

    Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder vom Schriftführer oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.
    Dieses Protokoll ist auf der folgenden Sitzung abzunehmen und vom Protokollführer und einem Mitglied zu unterzeichnen.

    §10 Auflösung

    Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenen außerordentlichen Mitgliedersammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation und die Verwertung des verbleibenden Vermögens.

    Aachen, den 23.06.2001

    Unterzeichner (Alle Gründungsmitglieder)